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r1 Kantenbrechung (allseitig), Schrägung oder Rundung nach Wahl des Herstellers
r2 Rundung des Nutgrundes für Welle und Nabe
1 Für Anschlussmaße, insbesondere von Wellenenden, ist die Zuordnung der Scheibenfederquerschnitte zu den Wellen-Nenndurchmessern einzuhalten. Zuordnung I gilt überall dort, wo die Scheibenfeder wie die Paßfeder angewendet wird, also zur Übertragung des gesamten Drehmomentes. Zuordnung II gilt überall dort, wo die Scheibenfeder lediglich zur Feststellung der Lage des Antriebselementes dient und zur Übertragung des Drehmomentes andere Elemente, z.B. Querkeil oder Kegel, verwendet werden.
2 Die zulässigen Abweichungen für die Nutbreiten gelten nur als Richtlinie. Empfohlen wird, für Breiten von geräumten Nuten die ISO-Qualität IT8 statt IT9 einzuhalten (also P8 statt P9, N8 statt N9 und JS8 statt JS9). Für die Passung von Scheibenfeder und Nut gilt als Tolerierungsgrundsatz das Hüllprinzip nach DIN EN ISO 14405-1.
3 In den Fertigungszeichnungen können nebeneinander die Maße t1 und (d1 - t1) sowie t2 und (d1 + t2) eingetragen werden; jedoch werden in vielen Fällen die Maße t1 und (d1 + t2) genügen. Dabei sind unter Umständen die zulässigen Abweichungen und Bearbeitungszugaben von Welle und Nabenbohrung zu berücksichtigen.
* Reihe A (hohe Nabennut) bevorzugt verwenden, stimmt mit DIN 6885-1 (t2 mit Rückenspiel) überein.
** Reihe B (niedrige Nabennut) für Werkzeugmaschinen, stimmt mit DIN 6885-2 überein.
*** Bei Zuordnung II der Scheibenfedern zu den Wellendurchmessern kann auch das Toleranzfeld D10 gewählt werden.
**** ähnlich DIN 6888
r2 Rundung des Nutgrundes für Welle und Nabe
1 Für Anschlussmaße, insbesondere von Wellenenden, ist die Zuordnung der Scheibenfederquerschnitte zu den Wellen-Nenndurchmessern einzuhalten. Zuordnung I gilt überall dort, wo die Scheibenfeder wie die Paßfeder angewendet wird, also zur Übertragung des gesamten Drehmomentes. Zuordnung II gilt überall dort, wo die Scheibenfeder lediglich zur Feststellung der Lage des Antriebselementes dient und zur Übertragung des Drehmomentes andere Elemente, z.B. Querkeil oder Kegel, verwendet werden.
2 Die zulässigen Abweichungen für die Nutbreiten gelten nur als Richtlinie. Empfohlen wird, für Breiten von geräumten Nuten die ISO-Qualität IT8 statt IT9 einzuhalten (also P8 statt P9, N8 statt N9 und JS8 statt JS9). Für die Passung von Scheibenfeder und Nut gilt als Tolerierungsgrundsatz das Hüllprinzip nach DIN EN ISO 14405-1.
3 In den Fertigungszeichnungen können nebeneinander die Maße t1 und (d1 - t1) sowie t2 und (d1 + t2) eingetragen werden; jedoch werden in vielen Fällen die Maße t1 und (d1 + t2) genügen. Dabei sind unter Umständen die zulässigen Abweichungen und Bearbeitungszugaben von Welle und Nabenbohrung zu berücksichtigen.
* Reihe A (hohe Nabennut) bevorzugt verwenden, stimmt mit DIN 6885-1 (t2 mit Rückenspiel) überein.
** Reihe B (niedrige Nabennut) für Werkzeugmaschinen, stimmt mit DIN 6885-2 überein.
*** Bei Zuordnung II der Scheibenfedern zu den Wellendurchmessern kann auch das Toleranzfeld D10 gewählt werden.
**** ähnlich DIN 6888
Artikelnummer
10 34 0020 0050/001
Bezeichnung
Scheibenfeder ähnlich DIN 6888
Größe
2x5****
Materialgruppe
Stahl
Oberfläche
blank
Breite b
2
Breite b Toleranz
h9
Höhe h
5
Höhe h Toleranz
h12
Durchmesser d2
13
Länge l ≈
12,65
Werkstoff
Vergütungsstahl 1.0503 (C45+C)